Notfalllabor.de ist ein Portal, auf dem Firmen und Händler aus dem Bereich der medizinischen Diagnostik ihre Produkte vorstellen können. Sämtliche Informationen zu den Produktlösungen liefern die Hersteller (bzw. Vertriebsfirmen) selbst. VIOS HC GmbH | Notfalllabor.de übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Produktbeschreibungen.
Es werden ausschließlich Produkte von Firmen präsentiert, die eine aktive Kooperation mit Notfalllabor.de haben.
Ziel ist es Ihnen einen möglichst umfassenden Überblick über die Möglichkeiten auf dem deutschen Medizintechnik-Markt zu geben und bei Interesse schnell und einfach über die Anfrage-Funktion den Kontakt mit dem Hersteller/ Lieferanten herzustellen.
So erhalten Sie immer nur die Informationen, die Sie wünschen.
Die M.u.T. GmbH wurde 1981 in Berlin-Steglitz gegründet und ist seither Ihr zuverlässiger Fachhandelspartner im Laborbereich.
Zum Repertoire gehören Geräte für Krankenhauslabore, Laborgemeinschaften und niedergelassene Ärzte.
Gute Beratung und enge Kundenbindung bilden die Basis der Firmenphilosophie. Über die Jahre hat sich neben dem Laborbereich vor allem die Kühlung als neuer Schwerpunkt entwickelt.
Das Programm ist übersichtlich auf drei Websites aufgeteilt:
Exklusiv für medizinische Fachkreise
Unser Notfalllabor.de Portal enthält ausschließlich Angebote und Produkte für medizinische Fachkreise.
Die Angebote richten sich nur an Ärzte und im Gesundheitswesen tätige Personen und Organisationen.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für das NOTFALLLABOR.
Eine Nutzung der Internetseiten des NOTFALLLABOR ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für dem NOTFALLLABOR geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Die Datenschutzerklärung des NOTFALLLABOR beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
NOTFALLLABOR
Rottstraße 19
45127 Essen
Telefon: 0201 / 53669810
Fax: 0201 / 53669819
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Betreiber von Notfalllabor.de ist die
VIOS HC GmbH (in Gründung)
Die Internetseite des NOTFALLLABOR erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht dem NOTFALLLABOR keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch das NOTFALLLABORdaher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
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machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres
Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
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Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von
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(z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.
Die Internetseite des NOTFALLLABOR
enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei dem NOTFALLLABOR gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter des NOTFALLLABOR wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von dem NOTFALLLABOR öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft das NOTFALLLABOR unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter des NOTFALLLABOR wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei dem NOTFALLLABOR gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter des NOTFALLLABOR wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter des NOTFALLLABOR wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Das NOTFALLLABOR verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet das NOTFALLLABOR personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber dem NOTFALLLABOR der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird dem NOTFALLLABOR die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei dem NOTFALLLABOR zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter des NOTFALLLABOR oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft das NOTFALLLABOR angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um
Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP
Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sin
ne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.
Google Maps
Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter
dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes
Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.
Google reCAPTCHA
Wir nutzen “Google reCAPTCHA” (im Folgenden “reCAPTCHA”) auf unseren Websites. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”).
Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites (z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA
das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus
(z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.
Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM
zu schützen.
Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
und
https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html
AGB Geschäftskunden
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der VIOS GmbH/ Notfalllabor.de für Geschäftskunden
1. Allgemeines
Diese nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden (nachfolgend auch Käufer genannt) soweit diese Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind. Sie gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (Waren) der VIOS GmbH (nachfolgend auch Verkäufer genannt). Sie sind bereits bei der Vertragsanbahnung zu beachten. Kommt der Kaufvertrag zustande, sind sie Teil des Vertrages. Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit unseren Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden und auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zu. Schweigen oder vorbehaltlose Vertragserfüllung stellen keine Zustimmung dar, auch in diesem Falle gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschließlich.
2. Vertragsschluss, Schriftform
2.1 Bestellungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden werden für den Verkäufer durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung des Verkäufers (auch auf Rechnungen oder Lieferscheinen) verbindlich. Unsere Angebote sind ansonsten freibleibend und unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Individuelle Vereinbarungen sowie Ergänzungen und Abänderungen der Vereinbarungen und Erklärungen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Zum Beweis des Inhalts und der Auslegung derartiger Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen ist eine schriftliche Vereinbarung oder unsere Bestätigung in Schriftform maßgebend.
2.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vom Kunden nach Vertragsabschluss uns gegenüber abgegeben werden, wie Rücktritts-, Minderungs- oder Kündigungserklärungen, Fristsetzungen und Mängelanzeigen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Preise
3.1 Kaufpreise verstehen sich ab Werk, netto einschließlich aller produktspezifischen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe wird gesondert berechnet.
3.2 Preisangaben sowie Rabatte in Katalogen und Preislisten geben lediglich den Stand der Ausgabe wieder. Bestellungen des Käufers verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zu den am Tage des Eingangs der Bestellung beim Verkäufer gültigen Preisen und Rabatten und auf der von dem Käufer bestellten Liefermenge. Der Verkäufer teilt dem Käufer die jeweils maßgeblichen aktuellen Preise und Rabatte auf Anfrage mit.
3.3 Nimmt der Käufer aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine geringere als die von ihm bestellte Menge ab, ist der Verkäufer berechtigt, anstatt auf Abnahme der bestellten Menge zu bestehen, den Listenpreis für die tatsächlich am Liefertag abgenommene Menge entsprechend der Preiskategorie für die bestellte Liefermenge zu berechnen.
4. Verpackung und Versand
4.1 Wenn nicht anders vereinbart, bleibt die Wahl der Versandart dem Verkäufer vorbehalten. Alle Aufträge, welche den Auftragswert von 250,00 EUR erreichen oder überschreiten, erfolgen grundsätzlich frei Empfangsstation des Käufers (innerhalb Deutschland). Für Aufträge unter 250,00 EUR fällt eine Versandkostenpauschale in Höhe von 15,80 EUR an. Für Aufträge, welche einen Kühl- und/oder Trockeneisversand erfordern, werden grundsätzlich 8,00 EUR fällig, auch dann, wenn der Auftragswert 250,00 EUR erreicht oder überschreitet. Terminzustellungen können vereinbart werden. Die Mehrkosten für Zustellungen bis 12:00 Uhr am folgenden Werktag betragen 25,00 EUR bis max. 25 kg. Ab 25 kg wird dieser Sonderdienst mit 40,00 EUR berechnet. Dieser Terminzuschlag ist auch fällig, wenn der Auftragswert von 250,00 EUR erreicht oder überschritten wird. Auf Anfrage können darüber hinaus weitere Sonderzustellungen vereinbart werden. Die Kosten hierfür werden auftragsbezogen vereinbart. Die genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
4.2 Die Lieferung erfolgt stets ab Werk zu Lasten des Käufers. Aufstellung oder Montage werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt. Hat der Käufer besondere Versandwünsche (z.B. Expressgut, Eilgut, Eilbotenpaket, Luftpost oder ähnliches), so erfolgt die Lieferung zu Lasten des Käufers ab Werk, zuzüglich Versandkosten.
4.3 Zustellgebühren für Paketsendungen, Rollgelder für Stückgut und Speditionssammelgut gehen stets zu Lasten des Käufers.
5. Gefahrtragung
Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht bei Versand (auch bei frachtfreier Lieferung) mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über, bei Annahmeverzug des Käufers mit Eintritt des Verzugs.
6. Liefertermine
6.1 Der Verkäufer liefert so rasch wie möglich. Feste Lieferfristen bestehen nicht, Liefertermine gelten nur annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Der Verkäufer behält sich richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Gerät der Verkäufer in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt der Käufer, nachdem der Verkäufer in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist von in der Regel 4 Wochen, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
6.3 Die Haftungsbegrenzung nach Abs. 2 gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des vom Verkäufer zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Erfüllung des Vertrages weggefallen ist.
6.4 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Wir können vom Käufer eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Käufer zumutbar ist. Bei Teillieferungen schuldet der Käufer Zahlungen entsprechend dem Anteil der gelieferten Ware.
6.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs bzw. einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Weitegehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
7. Zahlungsfähigkeit des Käufers
7.1 Der Verkäufer willigt in den Vertragsschluss nur unter der Voraussetzung geordneter Zahlungsfähigkeit des Käufers ein.
7.2 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die wirtschaftliche Lage des Käufers berechtigten Anlass zu der Befürchtung gibt, er werde seiner Zahlungspflicht nicht voll genügen, oder dass unser Zahlungsanspruch durch falsche Angaben des Käufers zu seiner Kreditwürdigkeit oder die mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, anstehende Lieferungen zu stornieren oder sämtliche Leistungen nur noch Zug um Zug gegen Zahlung oder gegen Stellung angemessener Sicherheiten zu erbringen. Barzahlung bei Anlieferung zugesagt wird. Ist der Kunde trotz Aufforderung unter angemessener Fristsetzung zur Sicherheitsleistung oder Barzahlung nicht bereit, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse
Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Kräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streik, Mangel an Arbeitskräften, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverboten, hoheitlicher Eingriffe, behördliche Verfügungen, sonstiger Betriebsstörungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Lieferung und/oder die Abnahme verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Gleiches gilt im Falle der nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn der Verkäufer dies nicht zu vertreten hat und ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatte, d.h. ein Geschäft, das den Verkäufer bei objektiver Betrachtung und einem reibungslosen normalen Ablauf mindestens die gleiche Sicherheit auf Lieferung bietet, wie wir sie dem Käufer gewährleistet haben. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als 8 Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Auch bei einem dauerhaften Leistungshindernis der vorgenannten Arten sind beide Parteien wegen des noch nicht erfüllten Teils berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Mängelrüge und Gewährleistung
9.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er dem Verkäufer unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich entsprechend innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels zu melden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Es sind die strengeren gesetzlichen Bedingungen zur Mängelrüge zu beachten.
9.2 Bei rechtzeitigen, ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen wird der Verkäufer unter Ausschluss des Rechts auf Wandlung oder Minderung nach seiner Wahl entweder nachbessern oder Ersatz leisten. Dies setzt voraus, dass ein angemessener Teil des Kaufpreises bei Fälligkeit bezahlt wird.
Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer zur Überprüfung der Beanstandung Belege wie Lieferscheine und Packzettel im Original oder in Kopie einzusenden sowie etwaige auf Packungen befindliche Signierungen anzuzeigen oder die Ware dem Verkäufer, ggf. auch zur fachgerechten Nachbesserung, zuzusenden. Der Kunde unterstützt uns bei der Mangelfeststellung und der Nacherfüllung. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
9.3 Lässt der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt, wenn Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich sind.
9.4 Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer eine Garantie ausgesprochen hat, für alle Mängel, die von der Garantie erfasst sind und während der Garantiezeit geltend gemacht werden.
9.5 Der Verkäufer haftet nicht für die Folgen unsachgemäßer Änderung oder Behandlung der Ware, bei medizinisch technischen Geräten insbesondere nicht für durch Verwendung ungeeigneter Reagenzien verursachte Schäden oder Folgen mangelhafter Wartung seitens des Käufers oder Dritter sowie für Mängel, die auf normalem Verschleiß beruhen oder durch den Transport verursacht wurden. Die Gewährleistung und Haftung des Verkäufers ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden und Folgen, die darauf beruhen, dass der Käufer die gelieferte Hard- bzw. Software im Zusammenhang mit damit nicht kompatibler vom Käufer eingesetzter Hard- und Software benutzt sowie auf Änderungen an der vom Verkäufer gelieferten Hard- und Software, es sei denn, der Verkäufer hat dem schriftlich zugestimmt.
9.6 Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl Nachbesserung, Herabsetzung der Vergütung, Nachlieferung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Käufer nur insoweit zu, als die Zusicherung den Zweck hatte, ihn vor Schäden der eingetretenen Art zu sichern. Außerhalb der Gewährleistungspflicht des Verkäufers erfolgt eine Rücknahme oder ein Umtausch fest verkaufter Ware nicht.
9.7 Die ordnungsgemäße Dekontamination und Entsorgung der vom Verkäufer gelieferten Geräte wird gegen Kostenübernahme vom Verkäufer durchgeführt.
9.8 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, beginnt mit der Ablieferung und beträgt ein Jahr. Ist es nicht zur Ablieferung der Ware gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gehen vor. Unberührt bleiben die Verjährungsfristen nach §§ 438 Abs.1 Nr. 1 und 2, Abs. 3, § 479 Abs.1 BGB.
10. Allgemeine Haftungsbegrenzung
10.1 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden durch den Verkäufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen oder sie resultieren aus der Verletzung einer Haupt- oder wesentlichen Nebenpflicht des Vertrages durch den Verkäufer. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nach vorstehendem Satz 1 gelten nicht bei Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für von uns garantierte Beschaffenheitsmerkmale der Ware. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine Haupt- oder wesentliche Nebenpflicht des Vertrages, so ist seine Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1.4 Produkthaftungsgesetz, § 84 des Arzneimittelgesetztes sowie Ansprüche wegen anfänglichen Unvermögens bzw. anfänglicher zu vertretender Unmöglichkeit.
10.3 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
11. Zahlung
11.1 Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen netto ohne Abzüge nach Abrechnungsdatum zu erfolgen. Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es darauf an, dass wir spätestens nach Ablauf der vorstehenden Frist über den Rechnungsbetrag verfügen können.
11.2 Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
11.3 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gleiche gilt für ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Der Käufer darf diese Rechte nur ausüben, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Anspruch beruhen. In einer laufenden Geschäftsverbindung gilt jede Bestellung als eigenes Vertragsverhältnis.
12. Zahlungsverzug
Mit Nichtleistung nach Ablauf der unter vorstehender Ziffer 11.1 genannter Frist oder im Falle der Überschreitung des eingeräumten Zahlungsziels, kommt der Käufer in Verzug. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Der Kaufpreis ab Verzug ist mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz einschließlich sämtlicher von der Bank berechneten Spesen und Vergütungen oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Zusätzlich sind bei Zahlungsverzug alle Mahn- und Inkassospesen vom Käufer zu tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an seiner Ware bis zur vollständigen Bezahlung (im unbaren Zahlungsverkehr bis zur endgültigen Gutschrift) des in Rechnung gestellten Betrages vor.
13.2 Dem Verkäufer bleibt das Eigentum vorbehalten, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfüllt sind.
13.3 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn die einschlägige(n) Forderung(en) des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wird (werden) und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
13.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware vom Käufer heraus zu verlangen und zurückzunehmen, falls der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug gerät. Der Käufer gestattet insoweit dem Verkäufer oder vom Verkäufer beauftragten Personen das Betreten und Befahren seines Werksgeländes oder sonstigen Lagerortes sowie die Wegnahme der Vorbehaltsware. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer bedeutet stets einen Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
13.5 Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Elementar- und Diebstahlschäden ausrechend zum Neuwert zu versichern, und tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an den Verkäufer ab. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese, sofern nicht anders vereinbart, auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich Schriftlich zu benachrichtigen und ihm ein Pfändungsprotokoll sowie eine eidesstattliche Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes zuzuschicken.
13.6 Der Käufer ist nur solange berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, als er seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt, nicht in Zahlungsverzug ist, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, bzw. keine Zahlungseinstellung vorliegt. Sofern die Rechtsgeschäfte, die Kaufpreisforderungen aus einer Weiterveräußerung begründet haben, für beide Teile kein Handelsgeschäft sind, oder der Schuldner der abgetretenen Forderung weder eine juristische Person des öffentlichen Rechts noch ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so gilt diese Weiterveräußerungsermächtigung nicht, wenn zwischen dem Käufer und dessen Abnehmern ein Abtretungsverbot für Kaufpreisforderungen aus einer Weiterveräußerung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen von Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Beim Weiterverkauf hat der Käufer den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Vorbehaltsware durch seine Abnehmer abhängig zu machen.
13.7 Wird Vorbehaltsware weiterveräußert, so tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen Dritte erwachsen, an den Verkäufer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen die nicht dem Verkäufer gehören zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung des Verkäufers für die mitveräußerte Vorbehalts-ware. Sind die abgetretenen Forderungen des Käufers gegen dessen Abnehmer bzw. gegen Dritte in ein Kontokorrentverhältnis eingestellt, bezieht sich die dem Verkäufer vom Käufer im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Käufers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo.
13.8 Zur Einziehung der Forderung ist der Käufer neben uns ermächtigt. Der Käufer ist zur Einziehung von Forderungen aus dem Weiterverkauf solange berechtigt, als er seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Verkäufer nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt ist bzw. keine Zahlungseinstellung vorliegt und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Tritt einer dieser Fälle ein, so ist der Käufer verpflichtet, auf abgetretene Forderungen eingehende Zahlungen in voller Höhe auf einem zugunsten des Verkäufers einzurichtenden Konto zu verbuchen; der Verkäufer ist in diesem Falle aber auch berechtigt, Abtretungsanzeige zu erstatten und abgetretene Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist dann verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Unterlagen herauszugeben und Auskünfte zu erteilen, die dieser für die Einziehung der Forderungen bei Drittschuldnern benötigt.
13.9 Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen, wird er für den Verkäufer tätig und der Verkäufer erlangt Miteigentum an den entstandenen Halb- oder Fertigerzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswerts der Kaufsache zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die gelieferte Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen gemäß den §§ 947, 948 BGB verbunden oder untrennbar vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der gelieferten Sache zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache des Käufers, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und die neu entstandene Sache für den Verkäufer verwahrt. Wird solche durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware entstandene Ware vom Käufer an Dritte veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf denjenigen Teil der Forderung, der dem Miteigentumsanteil des Verkäufers entspricht. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zugefallenen Sicherheiten insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 30% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit erfolgt durch den Verkäufer.
14. Unzulässiger Wettbewerb bei Wiederverkauf
Der Käufer verpflichtet sich, beim Wiederverkauf unzulässige vergleichende Werbung zu unterlassen. Ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers ist es unzulässig, geschützte Marken (Warenzeichen) des Verkäufers zu verwerten.
15. Import- und Exportkontrolle
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Waren oder Liefergegenstände (und gegebenenfalls das darin enthaltene Know-how) einer Export- oder Importkontrolle unterliegen können. Jede Vertragspartei ist selbst dafür verantwortlich, die entsprechenden Export- und Importvorschriften einzuhalten. Der Kunde wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass das U.S. Exportkontrollrecht auch dann anwendbar ist, wenn es sich um Waren oder Liefergegenstände handelt, die ganz oder teilweise aus den USA stammen. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn der Vertrag sonst keinen weiteren Bezug zu den USA hat.
16. Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der von den Nutzern übermittelten persönlichen Angaben erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) In Geltung seit dem 25. Mai 2018.
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17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
17.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Essen/ Nordrhein- Westfalen.
17.2 Sofern der Käufer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierenden Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Scheck- und Wechselklagen). Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
17.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen mit dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie dem internationalem Einheitsrecht für internationale Kaufverträge, insbesondere des UN-Abkommens über den internationalen Warenverkauf (CISG) 11.04.1980.
18. Verbindlichkeit des Vertrages
lm Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmung oder von Teilen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits heute dazu, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung, jeweils ersatzweise eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Erfolg und der Zielsetzung des Vertrages am nächsten kommt. Im Falle einer Regelungslücke gelten zur Ausfüllung der Regelungslücke jene rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.